Der Abteilung Finanzen und Vermögen obliegen die Leitung, Koordination und Kontrolle der ihr unterstellten Ämter und Dienste sowie die Finanzplanung, die Zuteilung des Personals und die strategische Ausrichtung der Aufgaben und Tätigkeiten. Im Rahmen der Finanzaufsicht kümmert sie die Abteilung um die Beziehungen zu den Aufsichtsorganen, um die notwendigen Schritte zur Ernennung des Kollegiums der Rechnungsprüfer und um die Berichterstattung über die Deckungssätze der verschiedenen Gemeindedienste. Darüber hinaus erstellt sie den konsolidierten Haushalt, überprüft die Haushaltsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse der Freiwilligen Feuerwehren und beantragt sowie dokumentiert die von der Provinz gemäß Artikel 3 des Landesgesetzes Nr. 27/1975 gewährten Investitionsbeiträge. Die Leitung des Finanzdienstes gibt das Gutachten über die buchhalterische Ordnungsmäßigkeit jedes Beschlussvorschlages des Gemeinderats oder des Gemeindeausschusses ab, sofern es sich nicht um eine bloße Richtlinie handelt und direkte oder indirekte Auswirkungen auf die wirtschaftlich-finanzielle Gebarung oder auf das Vermögen der Körperschaft bestehen. Zudem bestätigt sie die finanzielle Deckung nach der Genehmigung der Verfügungen, die Ausgabeverpflichtungen vorsehen, durch die zuständigen Führungskräfte und ist für die Erstellung des Kassenflüsseplans sowie dessen vierteljährliche Aktualisierung zuständig..
Aufgabenbereiche
- Organisation und Koordination der Abteilung
- Finanzplanung
- Finanzaufsicht
- Mehrjahreshaushalt
- Haushalt und Abschlussrechnung