Gemeindeausschuss

Der Gemeindeausschuss, manchmal auch als Stadtrat oder Stadtregierung bezeichnet, besteht aus dem/der Bürgermeister*in als Vorsitzende*n und den Assessor*innen oder Gemeindereferent*innen.

Er führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht dem Gemeinderat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin, der Organe der dezentralen Stellen, des/der Generalsekretärs*in oder der leitenden Beamt*innen fallen. Er führt die allgemeinen Anweisungen des Gemeinderates aus und legt ihm eigene Vorschläge und Anregungen vor.

Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich.

Genauere Angaben finden sich in den Artikeln 25-31 der Gemeindesatzung.

Referent*innen

DEU