Verzeichnisse der Vertrauensfirmen

Um die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen, für die Erbringungen von Dienstleistungen und für die Lieferung von Gütern genauer zu regeln, hat die Meraner Gemeindeverwaltung die Verzeichnisse der Vertrauensfirmen eingerichtet. Diese werden von der Gemeinde zur Bestimmung der qualifizierten Firmen für die Teilnahme an Ausschreibungen (Verhandlungsverfahren und in Regie), verwendet.

Sinn und Zweck dieser Verzeichnisse ist es:

  • feststehende und transparente Auswahlkriterien für die Einladungen der Firmen an den Ausschreibungen einzuführen;
  • eine Rotation der Firmen bei der Einladung zu Wettbewerben und bei der Auftragsvergabe zu garantieren;
  • den verschiedenen Gemeindeämtern eine nützliche, nach Warengruppen bzw. Kategorien gegliederte Nachschlagequelle bereitzustellen.

In die Verzeichnisse können sich alle interessierten Firmen eintragen lassen, welche die in der Verordnung zur Regelung der Verzeichnisse der Vertrauensfirmen der Stadtgemeinde Meran vorgeschriebenen Voraussetzungen besitzen.

Die Eintragung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren ab Eintragung. Die Verzeichnisse werden jedes Jahr überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht, wobei die Eintragungsanträge berücksichtigt werden, die bis Ende des vorhergehenden Jahres eingelangt sind.

Zuständig

Formulare

DEU