Wohnsitz

Für diejenigen, die eine Wohnsitzverlegung beantragen müssen, kann für die Einbringung des Antrages zwischen den beiden folgenden Modalitäten ausgewählt werden:

- Online über das Portal ANPR

- Persönlich - nach vorheriger Terminvereinbarung auf diesem Portal. Hierzu muss man pensönlich am Schalter erscheinen und das Formular über die Wohnsitzerklärung ausgefüllt und unterschrieben mitbringen, welches über das Portal myCIVIS heruntergeladen werden kann.

Bei technischen Schwierigkeiten ist es möglich, einen Termin unter der Telefonnummer +39 0473 250101 während der Bürozeiten zu vereinbaren. 

Nicht-EU-Bürger*innen

Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger*innen), die sich in der Gemeinde niederlassen möchten, müssen ihre Identität mit einem gültigen Reisepass oder einem anderen gleichwertigen Ausweis belegen, eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen und die Gemeinde zu ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort erklären.

Siehe auch: Register der AuslandsitalienerInnen (AIRE)

Zuständig

DEU