Todesfall

Jeder Todesfall muss innerhalb von vierundzwanzig Stunden beim Standesamt der Gemeinde, in welcher der Tod eingetreten ist, gemeldet werden.

Bei der Meldung muss eine ärztliche Todesbescheinigung vorgelegt werden, in der die Personalangaben des Verstorben sowie der Zeitpunkt und Ort des Todes vermerkt sind.  

Weitere Informationen finden sich im Südtiroler Bürgernetz.

Zuständig

DEU