Schulmensa: „Wer nicht zahlt, wird nicht zugelassen"

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Stadtrat Stefan Frötscher und Stadträtin Emanuela Albieri

Schulkantinenbenutzer*innen, die der Stadtverwaltung Meran im September mehr als 200 Euro schuldig sind, werden den Dienst nicht in Anspruch nehmen können. Das hat die Stadtregierung gestern beschlossen. Was die Schulden der Eltern betrifft, deren Söhne und Töchter die städtischen Kindergärten besuchen, wird eine gemeinsame Strategie auf Landesebene abgewartet.

Im Mai hatten die Benutzer*innen der Schulkantinen und der Meraner Kindergärten Schulden in Höhe von 311.000 Euro. Für die Eintreibung dieser Schulden hatte die Stadtverwaltung beschlossen, sich an die Südtiroler Einzugsdienste AG zu wenden. Stadträtin Emanuela Albieri und Stadtrat Stefan Frötscher haben gestern gemeinsam mit ihren Ausschusskolleg*innen die Schuldensituation einiger Nutzer*innen der beiden Dienste erneut überprüft. 

"In der Zwischenzeit haben manche Eltern ihre Schulden bei der Gemeinde beglichen. Das Loch in der Gemeindekasse ist jedoch immer noch beträchtlich: der Fehlbetrag für die Schulkantine beläuft sich auf 82.000 Euro, während die Schulden, die von den Familien, deren Söhne und Töchter die Kindergärten besuchen, noch zu begleichen sind, 148.000 Euro betragen“, so Albieri und Frötscher. 

"Um einen finanziellen Schaden für die Verwaltung zu vermeiden, aber auch aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber den Familien, die ihre Gebühren bezahlt haben und regelmäßig bezahlen, haben wir beschlossen, denjenigen Nutzer*innen, die der Gemeinde Meran mehr als 200 Euro schuldig sind und ihre Schulden bis zum Beginn des nächsten Schuljahres nicht beglichen haben, den Zugang zu den Schulkantinen zu verweigern“. 

"Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass Familien in wirtschaftlichen Schwierigkeiten vom Sozialsprengel Unterstützung für die Zahlung von Gebühren und Tarifen erhalten. In diesem Zusammenhang prüfen wir gemeinsam mit den Verantwortlichen des Sozialsprengels, wie wir vorgehen können, um die Zuschüsse, die an säumige Familien im Rahmen der finanziellen Sozialhilfe gezahlt werden, zu binden, um die der Gemeinde geschuldeten Beträge zurückzuerhalten". 

Was die Kindergärten und die gegen säumige Familien zu ergreifenden Maßnahmen betrifft, so ist für die Einschreibungen die Landesverwaltung zuständig: Die Meraner Schulleitungen stehen in Kontakt mit den zuständigen Landesämtern, die bereits dabei sind, eine gemeinsame landesweite Strategie auszuarbeiten.

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28.06.2023

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