Schalter für Bau- und Landschaftsangelegenheiten Baustelle

Die vom Artikel 63 des Landesgesetzes "Raum und Landschaft" Nr. 9 vom 10. Juli 2018 vorgesehene Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten ist im Zimmer 212 im 2. Stock des Meraner Rathauses untergebracht.

Diese Servicestelle ist zuständig für:

  • Die Entgegennahme der sogenannten ZeMeT, das heißt der zertifizierten Meldungen des Tätigkeitsbeginns, der Anträge auf Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung, der hydrogeologisch-forstrechtlichen Genehmigung und der Baugenehmigung sowie aller vom Gesetz vorgesehenen Unterlagen, welche die Bürger*innen über das digitale Einheitsschalter für das Bauwesen (ESB-Plattform) eingereicht haben;
  • Die Durchführung der Maßnahmen zur Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen für alle Bürger*innen, die ein Interesse daran haben;
  • Die Aushändigung oder Übermittlung an die Antragstellenden der landschaftsrechtlichen Genehmigung, der hydrogeologisch-forstrechtlichen Genehmigung, der Baugenehmigung, der Bescheinigungen über die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den Bereichen Raumordnung, Landschafts- und Umweltschutz und Bauwesen sowie aller anderen Bescheinigungen, die bei Maßnahmen zur baulichen Umwandlung des Gebiets relevant sind, einschließlich der Flächenwidmungsbescheinigung;
  • Die Vorabberatung und die Ausstellung der Vorabbescheinigung über das Bestehen von Bindungen auf den vom Baueingriff betroffenen Flächen/Immobilien.
  • Ansuche um Ausstellung einer Unbewohnbarkeitserklärung

Die Servicestelle ist zu den auch für alle anderen Gemeindeämter geltenden Öffnungszeiten zugänglich. Es wird allerdings empfohlen, einen Termin zu vereinbaren (Tel. 0473 250318, email: privatbauten@gemeinde.meran.bz.it).

Weitere Auskünfte erhalten Interessierte auf der Webseite Digitale Bauakte - Bauamt 4.0. Dort können auch sämtliche Vordrucke heruntergeladen werden.

Zuständig

DEU