Sachwalterschaft

Die Sachwalterschaft ist eine Maßnahme zum Schutz von Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht mehr selbst ihre eigenen Interessen wahrnehmen können. Ihnen wird eine andere, häufig der Familie angehörige Person zur Seite gestellt, die sie bei den Tätigkeiten, bei denen die beeinträchtigte Person Schwierigkeiten hat autonom zu handeln, unterstützt.

Gemäß dem Artikel 406 des Zivilgesetzbuches kann die Eingabe für die Ernennung eines Sachwalters beim Vormundsrichter direkt von der betroffenen Person, von seinen Familienangehörigen, von den Verantwortlichen der Sozial- oder des Sanitätsdienste sowie vom Staatsanwalt eingereicht werden.

Am Schalter, der in der Tagesstätte für SeniorInnen in der Huberstraße 8 eingerichtet ist, erhalten Interessierte:

  • Beratungen;
  • Informationen bezüglich des Gesetzes zur Sachwalterschaft;
  • Unterstützung bei der Abwicklung der Formalitäten betreffend den Rekurs bis zur Ernennung des Sachwalters.

Die Ausgaben für Gebühren, Stempelmarken und Postspesen müssen von den Betroffenen selbst getragen werden. Bis auf diese Kosten sind die Dienstleistungen kostenlos und können durch telefonische Voranmeldung von allen BürgerInnen in Anspruch genommen werden, die im Burggrafenamt (Schenna, Tirol, Algund, Partschins, Plaus, Naturns, Schnals, Kuens, Riffian, St. Leonhard, St. Martin, Moos, Tscherms, Lana, St. Pankraz, Ulten, Proveis, Laurein, Unsere Liebe Frau im Walde, Tisens, Gargazon, Burgstall, Vöran und Hafling) wohnhaft sind.

Kontakte

Adresse: Otto-Huber-Straße 8
Tel. +39 0473 223170

Nähere Informationen finden sich auf den Seiten der Landesverwaltung.

DEU