Plakatierung

Der Plakatierungsdienst der Gemeinde sorgt für die Anbringung von Plakaten auf den Plakatwänden, Litfaßsäulen usw. im ganzen Gemeindegebiet. Einige Anschlagflächen sind Veranstaltungen und Mitteilungen von öffentlichen Institutionen sowie sozialen oder in jedem Fall nicht gewinnorientierten Initiativen vorbehalten.

Die Details des Plakatierungsdienstes werden in der entsprechenden Verordnung (dritter Abschnitt) geregelt.

Plakatierung beauftragen

Wer den Plakatierungsdienst in Anspruch nehmen will, muss der zuständigen Dienststelle Folgendes mitteilen:

  • die Dauer der Veröffentlichung;
  • die Anzahl der anzuschlagenden Plakate;
  • gegebenenfalls die Orte, an denen sie anzuschlagen sind (Achtung: höhere Gebühren);
  • jede weitere zweckdienliche Mitteilung.

Der Auftraggeber muss der Dienststelle auf eigene Kosten die Anzahl der anzuschlagenden Plakate übergeben oder zukommen lassen.

Vorab ist außerdem eine Plakatierungsgebühr (siehe Artikel 29 bis 33) zu bezahlen, mit der auch die Werbesteuer bereits abgegolten ist.

Zuständig

DEU