Landschaftliches Gutachten für geschützte Grünanlagen

Bei "geschützten Grünanlagen" handelt es sich um private und öffentliche Grünanlagen, die aufgrund ihres botanischen, landschaftlichen und städtebaulichen Wertes sowie der allgemeinen Wohlfahrtsfunktion besonders schützenswert sind. Aufgabe der Stadtgärtnerei ist es, bei Umgestaltungen eine landschaftliche Bewertung der geplanten Eingriffe vorzunehmen. Auf dieser Grundlage kann der Bürgermeister Bauten und Eingriffe genehmigen.

Dem Projektantrag müssen daher zusätzlich Dokumente beigelegt werden:

  • Pläne des Ausgangszustand sowie des Endzustands nach Abschluss der Arbeiten
  • Angabe der derzeitigen und zukünftig geplanten Position aller Bäume und Sträucher in der geschützten Grünanlage mit Angabe der botanischen Pflanzenbezeichnung
  • Liste aller Bäume und Sträucher, die entfernt, versetzt oder neu gepflanzt werden
  • Liste mit den wichtigsten Maßen der Bäume: Durchmesser (gemessen 100 cm vom Boden) und Höhe. Für neu zu pflanzende Bäume ist die Höhe zum Zeitpunkt der Pflanzung anzugeben


Nähere Informationen zu den geschützten Grünanlagen liefert der Landschaftsplan der Gemeinde Meran, der online auf den Seiten der Landesverwaltung abrufbar ist.

Für weitere Informationen steht Anni Schwarz, Technikerin der Stadtgärtnerei, gerne zur Verfügung.

 

 

Siehe auch: Bauleitplan

Zuständig

DEU