Elektronische Identitätskarte (CIE)

Die Identitätskarte ist ein Ausweis, mit dem die Identität einer Person bescheinigt wird. Sie wird für alle in der Gemeinde ansässigen Bürgerinnen und Bürger ausgestellt.

Gültigkeitsdauer

  • 3 Jahre für Kinder von 0 bis 3 Jahren;
  • 5 Jahre für Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren;
  • 10 Jahre für alle Volljährigen. 

Der Ausweis kann ab 180 Tagen vor seinem Verfall erneuert werden. Nur wenn die Karte beschädigt ist oder verloren bzw. gestohlen worden ist, kann sie schon vorher erneuert werden. In den beiden letztgenannten Fällen ist dafür jedoch die bei der Polizei eingereichte Anzeige vorzulegen. Die Änderung des Familienstandes, des Wohnsitzes oder des Berufs stellt keinen Grund für die Erneuerung der Identitätskarte dar. Ausländische Staatsbürger erhalten Identitätskarten, die für die Ausreise ins Ausland nicht gültig sind. 

Es besteht die Möglichkeit, in folgenden unaufschiebbar dringenden Fällen die unmittelbare Ausstellung der Identitätskarte auf Papier zu beantragen: Wenn man keinen Pass besitzt und dringend ein Dokument für die Ausreise benötigt (in diesem Fall sind angemessene Unterlagen notwendig, die dies belegen); wenn die Daten der antragstellenden Person, die im Meldeamt, bei der Steuerbehörde und im staatlichen Register der Meldeämter gespeichert sind, nicht übereinstimmen und dieses Problem nicht binnen kurzer Zeit behoben werden kann; oder wenn die antragstellende Person im Verzeichnis der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger (A.I.R.E.) eingetragen ist. 

Die elektronische Identitätskarte wird nur mit Vormerkung über diese Internetseite ausgestellt.

Beim Vorliegen von technischen Problemen wird es möglich sein, sich telefonisch unter der Tel. +39 0473 250133 vorzumerken und zwar jeden Montag von 14:30 Uhr bis 16 Uhr. 

In dringenden Fällen (zum Beispiel bei Auslandsreisen), werden Bürger*innen ersucht, sich mit dem Meldeamt per E-Mail (info@gemeinde.meran.bz.it) in Verbindung zu setzen.

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung der Elektronischen Identitätskarte

Volljährige 

Der Bürger/die Bürgerin muss persönlich am Schalter des Meldeamtes vorstellig werden und folgende Unterlagen vorlegen:

  • ein aktuelles Passfoto in Farbe mit hellem Hintergrund;
  • die verfallene Identitätskarte;
  • bei der Erstausstellung ein gültiges Erkennungsdokument;
  • für die Ausstellung im Falle von Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Kommissariat der Staatspolizei / Quästur, Carabinieri oder Stadtpolizei);
  • Steuernummer (C.F.);
  • Bestätigung über den Termin (empfehlenswert). 

Anlässlich der Ausstellung bzw. Erneuerung ihrer Identitätskarte haben volljährige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Bereitschaft oder Nichtbereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu erklären. 

Minderjährige 

Für die Beantragung der elektronischen Identitätskarte müssen der/die betreffende Minderjährige und die Eltern anwesend sein und Folgendes vorlegen:

  • ein aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund;
  • für die Identitätskarte, die zur Ausreise berechtigt, ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich; fehlt ein Elternteil, braucht es die Ermächtigung durch den Vormundschaftsrichter des Landesgerichtes Bozen bzw. die Vollmacht des fehlenden Elternteiles mit Kopie dessen Identitätskarte;
  • die verfallene bzw. beschädigte Identitätskarte, falls vorhanden;
  • bei Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Kommissariat der Staatspolizei / Quästur, Carabinieri oder Stadtpolizei);
  • Im Falle des Ablebens eines Elternteils genügt die Unterschrift des noch übrigen anderen Elternteils. 

Kinder ab 12 Jahren unterschreiben ihre Identitätskarte selbst.

Zuständig

DEU