Gastgewerbliche Betriebe: Erlaubnis zur Führung

Für die Eröffnung, Erweiterung und Verlegung eines gastgewerblichen Betriebes ist eine entsprechende Erlaubnis beim Bürgermeister einzuholen.

Die Erlaubnis wird in der Regel auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Auch bei Übertragung der Erlaubnis auf eine andere Person, ob durch ein Rechtsgeschäft oder durch einen Todesfall, ist die entsprechende Erlaubnis des Bürgermeisters einzuholen.

Für folgende Betriebe besteht die Erlaubnispflicht:

  • Schankbetriebe (Bars, Cafès, Schenken, Bier-, Weinlokale usw.)
  • Speisebetriebe (Jausenstationen, Gasthäuser, Restaurants, Pizzerien usw.)
  • Gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe (Garnis, Pensionen, Gasthöfe, Motels, Residences usw.)
  • Nicht gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe (Berggasthäuser, Campings, Ferienhäuser- und Wohnungen, Jugendherbergen usw.)

Diesen Dienst bietet die Gemeinde Meran über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes an.


Siehe auch: private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen

Siehe auch: Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP)

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