Friedhof: eingemauerte Grabstätten

NameGebühr
a) Konzession oder Verlängerung eines Einzelgrabes – eingemauertes 1-fach Grab zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren:632,00 €
b) Konzession oder Verlängerung eines Einzelgrabes - eingemauertes 2-fach Grab (Feld I bis XIV zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren:837,00 €
c) Konzession oder Verlängerung eines Einzelgrabes - eingemauertes 3-fach Grab (Feld I bis XIV) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren:1.738,00 €
d) Konzession oder Verlängerung eines Doppelgrabes - eingemauertes 2-fach Grab (Feld I bis XIV) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren:2.482,00 €
e) Konzession oder Verlängerung eines Doppelgrabes - eingemauertes 2-fach Grab (Feld XV bis XXII) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren:1.390,00 €
f) Konzession oder Verlängerung eines Doppelgrabes - eingemauertes 4-fach Grab (Feld I bis XIV) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren:3.161,00 €
g) Konzession oder Verlängerung eines Doppelgrabes - eingemauertes 4-fach Grab (Feld XV bis XXII) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren:1.944,00 €
h) Konzession oder Verlängerung eines Grabes - eingemauertes 6-fach Grab (Feld I bis XIV) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren:4.583,00 €
i) Konzession oder Verlängerung eines Grabes - eingemauertes 6-fach Grab (Feld XV bis XXII) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren:2.845,00 €
j) Konzession oder Verlängerung eines Doppelgrabes - eingemauertes 3-fach Grab (Feld I bis XIV) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren:2.607,00 €
l) Konzession eines Einfachgrabes am Wegrand (Radngrab) Feld XX für feuerbestattete Verstorbene für die Dauer von 30 Jahren500,00 €
Bereitstellung eines Gebeingehäuses1.000,00 € + IVA

01.01.2023

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