Zu den Aufgaben der Anwaltschaft der Gemeinde gehören die Vertretung und Verteidigung der Stadtgemeinde vor den Gerichtsbehörden, die interne Beratung in rechtlichen Angelegenheiten sowie die Betreuung der Versicherungsangelegenheiten, besonderer Vertragsangelegenheiten und des Repertoriums.
Die Gemeindeanwaltschaft führt keine Rechtsberatung für Private durch.