Beobachtungsstelle für Phänomene sozialer Spaltung der Gesellschaft, Formen von Gewalt oder Diskriminierung

Die Beobachtungsstelle für Phänomene sozialer Spaltung der Gesellschaft, Formen von verbaler oder physischer Gewalt oder Diskriminierung aufgrund der Rasse oder des Geschlechts besteht aus je einem Mitglied jeder im Rat vertretenen Partei. 

Es ist Aufgabe dieser Kommission, die Phänomene der Intoleranz, des Rassismus, des Antisemitismus und der Aufhetzung zu Hass und Gewalt gegen Personen oder Personengruppen, zu denen es im Gemeindegebiet aufgrund von Eigenschaften wie ethnische Zugehörigkeit, Religion, Herkunft, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder andere besondere physische oder psychische Merkmale kommt, zu beobachten, zu untersuchen und Initiativen zu deren Eindämmung und Kontrolle zu ergreifen.

Die Kommission spielt eine proaktive, anregende und stimulierende Rolle bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Hassbekämpfung auch in Zusammenarbeit mit den hiesigen Schulen bzw. Fortbildungseinrichtungen und/oder Vereinen und Verbänden.

Mitglieder

DEU