Bauleitplan

Der Bauleitplan der Gemeinde (BLP oder PUC) ist das wichtigste Planungsinstrument der Gemeinde für die städtebauliche Entwicklung. Er schließt das gesamte Gemeindegebiet ein und beschreibt im Wesentlichen:

  • das grundlegende Verkehrsnetz
  • Abgrenzung und Widmung einzelner Flächen mit den spezifischen Bestimmungen und Bebauungsvorschriften
  • Flächen für Bauwerke und Anlagen im öffentlichen Interesse

Gesetzliche Grundlage für den Bauleitplan sind die Regelungen und Vorschriften im Landesraumordnungsgesetz.

Aktueller Bauleitplan

Der aktuelle Flächenwidmungsplan der Gemeinde Meran ist online auf der MAPS-Seite des Gemeindenverbandes und auf den Seiten der Landesverwaltung mit den Tools Geobrowser oder Urbanbrowser abrufbar.

Die Durchführungsbestimmungen und die vom Gemeindeausschuss vorgeschlagenen Änderungen des Bauleitplans (siehe nachstehende Downloads) sind auf der Gemeindewebsite abrufbar. Darin sind weitere Erklärungen enthalten.



Zone Parkplatz Naif - Meran 2000

Eintragung eines Fahrradverbindungsweges

Erweiterung der Zone für öffentliche Einrichtung in der Romstraße für den Hubschrauberlandeplatz

Neuplanung eines öffentlichen Parkplatzes und Eintragung einer Zone für öffentliche Einrichtungen an der Damiano-Chiesa-Straße

Versetzung von Volumen zwischen Baulosen

Vervollkommung der Artt. 1 und 28 der Durchführungsbestimmungen

Änderung der Baurechte bei der Privatklinik St. Anna und Eingriffe betreffend die Viabilität

Bauleitplanänderungen

Änderungen am Bauleitplan erfolgen nach einem genau geregelten Verfahren. Zunächst wird eine Änderung durch den Gemeindeausschuss vorgeschlagen. Danach wird die Änderung für die Dauer von 30 aufeinanderfolgenden Tagen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt; während dieser Zeit kann jeder in den Entwurf Einsicht nehmen und der Gemeinde Einwände und Vorschläge vorbringen.

Nach dieser Frist wird die Änderung mit den eventuellen Anmerkungen der Landesverwaltung vorgelegt. Mit dem Gutachten der Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung wird die Änderung der Gemeindeverwaltung übermittelt. Schließlich wird die geänderte Version des Bauleitplans vom Gemeinderat genehmigt. Das Verfahren endet mit der Genehmigung durch Beschluss der Landesregierung.  

 

Weitere Informationen rund um Landschaftsplanung und Raumentwicklung finden sich auf den Seiten der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung des Landes.

 

Siehe auch: Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung

Siehe auch: Bauordnung und Anhänge der Bauordnung

 

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