Aufenthaltsabgabe (Zweitwohnungen)

Die Aufenthaltsabgabe für Zweitwohnungen wird von Eigentümer*innen, Nutzer*innen oder Mieter*innen von Häusern und Wohnungen erhoben, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Meran haben und die sich zu touristischen Zwecken hier aufhalten. Die Abgabe wird jährlich unabhängig von der untergebrachten Zahl von Personen und von der Zahl der Nächtigungen erhoben.

Nicht abgabenpflichtig sind die Bürger*innen, die im Register der im Ausland ansässigen Italiener (AIRE) der Gemeinde eingetragen sind.

Die Einkünfte aus dieser Abgabe werden zu 95% der Kurverwaltung Meran überwiesen. Die restlichen 5% gehen an die Gemeinde.

Kategorie I

 Beschreibung Abgabe Höhe
 Grundabgabe € 135,56
 Zusatzabgabe pro m² (Wohnungen bis 80 m²) € 0,47
 Zusatzabgabe pro m² (Wohnungen von 80 bis 150 m²) € 0,67
 Zusatzabgabe pro m² (Wohnungen über 150 m²) € 0,96

Kategorie II

 Grundabgabe € 77,46  
 Zusatzabgabe pro m² (Wohnungen bis 80 m²) € 0,37
 Zusatzabgabe pro m² (Wohnungen von 80 bis 150 m²) € 0,57
 Zusatzabgabe pro m² (Wohnungen über 150 m²) € 0,76
 Beschreibung Abgabe Höhe

Kategorie III

 Grundabgabe € 38,72  
 Zusatzabgabe pro m² (Wohnungen bis 80 m²) € 0,28
 Zusatzabgabe pro m² (Wohnungen von 80 bis 150 m²) € 0,47
 Zusatzabgabe pro m² (Wohnungen über 150 m²) € 0,67
 Beschreibung Abgabe Höhe

"Die Meldung gilt auch für die folgenden Jahre und bleibt gültig, bis eine gegenteilige Erklärung abgegeben wurde.

Formulare

Datei herunterladen: PDFMeldung einer Wohneinheit

Datei herunterladen: PDFMeldung der Nichtbenutzung einer Wohneinheit

01.01.2023

DEU