Dem Wahlamt obliegt alles, was die Wählerverzeichnisse, Wahlausweise und Register im Zusammenhang mit Wahlen und Referenden betrifft. Es organisiert gemeinsam mit dem Generalsekretariat und den zuständigen Gemeindedienststellen die ordentlichen und außerordentlichen Wahlaktivitäten. Es gewährleistet die korrekte Zusammensetzung der Wahllokale gemäß den Beschlüssen der Gemeindewahlkommission und den Ernennungsakten des Berufungsgerichts. Es überwacht aufmerksam und gewissenhaft die Verfahren, die das aktive und passive Wahlrecht schützen. Zudem koordiniert es die Tätigkeit des Bezirkswahlamts und pflegt die Beziehungen zum zuständigen Amt der örtlichen Präfektur in Wahlangelegenheiten.