Das Personalamt ist zuständig für die Planung und Verwaltung aller Personalangelegenheiten innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Es organisiert Auswahlverfahren, regelt den Rechtsstand der Mitarbeitenden und sorgt für eine gerechte Besoldung. Auch Pensionen und Sozialvorsorge fallen in seinen Aufgabenbereich. Die Fortbildung sowie die Gestaltung von Aufbau- und Ablauforganisationen sind zentrale Elemente seiner Arbeit. Mit einem integrierten Personalmanagement wird eine effiziente und zukunftsorientierte Personalpolitik verfolgt.
Aufgabenbereiche
- Stellenplan
- Auswahl- und Aufnahmeverfahren
- Rechtsstand und Verwaltung des Personals
- Wirtschaftliche Behandlung und Besoldung
- Pensionen und Sozialvorsorge
- Fortbildung
- Aufbauorganisation und Strukturen
- Ablauforganisation
- Integriertes Personalmanagement