Die Durchführung von Theater- und Filmvorstellungen, Konzerten, Wanderdarstellungen, Ausstellungen, Festen und anderen Unterhaltungsveranstaltungen an einem öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Ort wird durch das Landesgesetz Nr. 13 vom 13. Mai 1992 (Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen), wie durch Landesgesetz Nr. 8 vom 14. Juli 2025 abgeändert, geregelt.
Nach diesen Rechtsvorschriften unterliegt die Organisation von öffentlichen Veranstaltungen unter den in der Folge genannten Bedingungen nicht mehr der vorherigen Genehmigung durch die Stadtgemeinde Meran, sondern der Vorlage der Zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT).
Sollte für die Durchführung der Veranstaltung auch die Besetzung Öffentlichen Grundes notwendig sein, so ist die Vorlage des entsprechenden Ermächtigungsantrags bei der Stadtgemeinde weiterhin verpflichtend. Dieser muss gemäß den geltenden Rechtsvorschriften mindestens 10 Tage vor dem Datum der Veranstaltung eingereicht werden.
Die veranstaltenden Organisationen bleiben gemäß Art. 18 des Einheitstextes der Gesetze über die öffentliche Sicherheit dennoch dazu verpflichtet, die Veranstaltung bei der Behörde für öffentliche Sicherheit (Quästor) gemeldet werden.
Arten von ZeMeT
Es sind zwei Arten von ZeMeT und jeweils zwei verschiedene Formulare je nach Größe und Besonderheiten der Veranstaltung vorgesehen. Beide ZeMeT müssen mindestens 5 Tage vor der Veranstaltung bei dem Protokollamt vorgelegt werden (Zimmer 117, im 1. Stockwerk des Rathauses) oder per zertifizierte elektronische Post (meran.merano@legalmail.it), Einschreiben oder Fax.
ZeMeT500
- Diese Zertifizierung muss für Veranstaltungen mit max. 500 Personenvorgelegt werden,
- die in Innenräumen von Gebäuden stattfinden, deren Eignung überprüft wurde und die die Kapazitätsgrenze einhalten.
- Diese Veranstaltungen müssen bis spätestens 03:00 Uhr beendet sein, unter der Bedingung, dass nach 22:00 Uhr die öffentliche Ruhe nicht gestört wird.
- Die ZeMeT muss mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden.
- Sie unterliegt nicht der Stempelsteuer.
ZeMeT2000
- Diese Zertifizierung muss für Veranstaltungen mit max. 2.000 Personenvorgelegt werden,
- in deren Rahmen Liveveranstaltungen (Musik, Theater, Tanz, Musicals, Filmvorführungen)
- zwischen 8:00 und 01.00 Uhr des darauffolgenden Tages stattfinden.
- Ein technischer Bericht, der von einem befähigten Sachverständigen unterzeichnet wird, ist immer erforderlich.
- Für Veranstaltungen ab 500 oder mehr Personen ist ferner die Meldung auf dem G.A.M.E.S.-Portal (Portal für das Management der Sanitätsbetreuung bei Veranstaltungen und Sportevents) mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erforderlich.
REGELN ZUR ZEITLICHEN BEGRENZUNG VON LÄRMEMISSIONEN:
- Nach 23:00 Uhr ist Musik in geschlossenen Räumen nur dann erlaubt, wenn die Türen und Fenster geschlossen sind.
- Im Freien muss die Musikveranstaltung um 23:00 Uhr beendet werden, es sei denn die Bürgermeisterin/der Bürgermeister erteilt eine Sondergenehmigung.
Formular ZeMeT500
Formular ZeMeT2000