Die Generaldirektion führt die Aufsicht über die Verwaltung der Gemeinde. Sie sorgt dafür, dass die von den Verwaltungsorganen festgelegten Richtlinien und Ziele umgesetzt werden; dabei strebt sie im Einklang mit den Anweisungen des Bürgermeisters die Erreichung hoher Effizienz- und Effektivitätsstandards an. Sie haftet für die Einheitlichkeit und Konsequenz der Planungstätigkeit der leitenden Beamten sowie für die verbesserte Wirksamkeit der Dienstleistungen und der von der Gemeinde in Eigenregie geführten Tätigkeiten.