Kommissionen

Die Gemeindekommissionen haben die Aufgabe, in den jeweils festgelegten Bereichen zu beraten, zu recherchieren, zu prüfen, zu fördern und Vorschläge zu unterbreiten.

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Beirat für Chancengleichheit

Der Beirat für Chancengleichheit besteht aus sämtlichen amtierenden Gemeinderätinnen und Referentinnen.

Der Beirat erarbeitet und schlägt Initiativen vor, die auf die Erlangung der Chancengleichheit in den Bereichen Arbeit, Schulwesen, Kultur, Berufsbildung, Sozial-, Gesundheits- und Betreuungsdienste unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Personen abzielen.

Beobachtungsstelle für Phänomene sozialer Spaltung der Gesellschaft, Formen von Gewalt oder Diskriminierung

Die Beobachtungsstelle für Phänomene sozialer Spaltung der Gesellschaft, Formen von verbaler oder physischer Gewalt oder Diskriminierung aufgrund der Rasse oder des Geschlechts besteht aus je einem Mitglied jeder im Rat vertretenen Partei. 

Einheitliches Garantiekomitee für Chancengleichheit (EGK)

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 181 vom 22. Mai 2018 wurde anstelle des Komitees für Chancengleichheit der Gemeinde Meran das „Einheitliche Garantiekomitee für Chancengleichheit (EGK)“ eingesetzt.  Dieses erarbeitet Vorschläge und hat eine beratende Funktion sowie eine Kontrollfunktion. 

Gemeindekommission für Landschaft (GKL) und Sektion Bauwesen (GKRL-SB) der Gemeindekommission für Raum und Landschaft

Die von Artikel 68 des LG Nr. 9/2018 vorgesehene Gemeindekommission für Landschaft (GKL), gibt eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) ist das Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets. Seine Zusammensetzung und Funktionsweise sind im Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 geregelt.

Gemeindewahl-Kommission

Die Gemeindewahlkommission spielt eine zentrale Rolle bei der Organisation und Durchführung von Wahlen auf Gemeindeebene.