Das Wahlamt ist für die Verwaltungstätigkeiten zuständig, die erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Ausübung des Wahlrechts sowie die Durchführung von Wahlen und Volksabstimmungen zu gewährleisten.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Führung und Aktualisierung der Wählerverzeichnisse,
- Verwaltung des Verzeichnisses der Stimmzähler und des Verzeichnisses der Wahlsprengelvorsitzenden,
- Aktualisierung des Verzeichnisses der Volksrichter,
- Ausstellung und Erneuerung des Wahlausweises,
- Ausstellung von Bescheinigungen über die Eintragung in das Wählerverzeichnis und über die Ausübung der politischen Rechte,
- Betreuung von Wählerinnen und Wählern mit besonderen Bedürfnissen (Stimmabgabe mit Begleitung und Stimmabgabe zu Hause),
- Organisation von Wahlen und Volksabstimmungen einschließlich der Einrichtung der Wahllokale, der Ernennung der Stimmzähler sowie der Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse,
- Verwaltung der Kandidaturen und Unterschriften im Rahmen der Gemeindewahlen.