Das Landesgesetz "Raum und Landschaft" Nr. 9/2018, das mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, sieht eine digitale Bauakte vor.
Die Dienststelle für Privatbauten der Stadtgemeinde Meran hat dafür den folgenden Leitfaden erstellt:
Die digitale Bauakte - Bauamt 4.0: Leitfaden
Viele Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Gesetz "Raum und Landschaft" sowie Durchführungsbestimmungen und Rundschreiben dazu finden sich außerdem auf der entsprechenden Seite der Landesverwaltung.
Leitlinien zur Grüngestaltung in Meran
Weitere Dokumente
Regelung der Stempelsteuer bei den Verfahren der Dienststelle für Privatbauten
"Eingriffsgebühr: Verordnung über die Festsetzung und Eintreibung der Eingriffsgebühr im Sinne von LG Nr. 9/2018"
Ab 1. Mai 2025 geltende Sekretariatsgebühren und Tarife für Fotokopien
Vorgangsweise digitale Signatur
Beispiel digitale Signatur
Einheitsschalter für Bauwesen (ESB)
Hotline für die Nutzung des SUE/ESB-Portals
Für die Nutzer*innen des ESB-Portals (das sind in erster Linie die Freiberufler*innen, welche die Anträge und Meldungen in Vertretung der Bauwerber*innen über das genannte Online-Portal einreichen) bietet das Callcenter der Südtiroler Informatik AG eine Hotline (Grüne Nummer: 800
090 386) an. Dort werden technische Fragen zur Nutzung des Portals und Fragen zur Verwendung der Formulare beantwortet.
Einzahlungen
Die Einzahlungen sind mit Einzahlungsgrund „Betrag + Kodex“ auf das Bankkonto der Südtiroler Volksbank (IBAN: IT47O0585658590040571477820) lautend auf die Stadtgemeinde Meran zu tätigen.
Bitte dabei folgende Kodexe verwenden:
Kodex 301 - primäre Erschließungsgebühren
Kodex 302 - sekundäre Erschließungsgebühren
Kodex 303 - Baukostenabgabe
Kodex 304 - Einsichtnahmegebühren
Kodex 305 - Verwaltungssstrafen
Kodex 306 - Sekretariatsgebühren
Kodex 307 - Zuweisung Hausnummern
Kodex 308 - Stempelgebühren
Kodex 312 - Gesetzliche Bankzinsen
Kodex 313 - Planungsmehrwert