Das Amt für öffentliche Bauten ist für die Realisierung aller „großen“Projekte der Gemeinde Meran zuständig, sowohl im Hochbau als auch iminfrastrukturellen und umweltbezogenen Bereich, einschließlich derInneneinrichtung neuer Gebäude sowie für die Errichtung vonStraßeninfrastrukturen, Plätzen und Brücken. Ebenso fallen Sanierungen,außerordentliche Instandhaltungen und konservative Wiederherstellungen vonImmobilien in den Zuständigkeitsbereich, die gemäß Art. 37 des GvD 36/23geplant werden müssen, also mit einem Nettobetrag über den Schwellenwerten lautArt. 50, Abs. 1, Buchst. b) desselben Dekrets: 150.000 € für Bauarbeiten und 140.000€ für Lieferungen.
Zusätzlich zu den genannten Aufgaben führt das Amt die statische Überprüfungvon Brücken gemäß den „Leitlinien für die Klassifizierung und Risikobewertung,die Sicherheitsbewertung und die Überwachung bestehender Brücken“ (Anlage A,M.D. 204 vom 01.07.2022) durch sowie die zehnjährige Überprüfung der Gebäudegemäß dem DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 26. April 2007, Nr. 251) TechnischeVorschriften über die Prüfung von Gebäudetragwerken.
Aufgabenbereiche
- Programmierung und Ausführung öffentlicher Bauarbeiten im Bereich Hoch- und Tiefbau
- Programmierung und Ausführung von Kleininvestitionen im Bereich Hochbau
- Projektierung öffentlicher Arbeiten
- Bauleitung und Sicherheitskoordinierung
- Projektsteuerung (RUP)
- Statische Überprüfung von Gebäuden
- Statische Überprüfung von Straßenbauwerken