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Das Amt plant und steuert die städtebauliche Entwicklung und schützt das Orts- und Landschaftsbild durch gezielte Raumordnung.
Das Amt für Urbanistik und Privatbauten ist für die räumliche Entwicklung der Gemeinde zuständig. Es erarbeitet städtebauliche Konzepte und betreut die Bauleitplanung sowie die entsprechenden Durchführungspläne. Die Landschaftsplanung wird ebenso berücksichtigt wie der Schutz historisch gewachsener Ortsbilder. Mit Hilfe von GIS- und TIS-Systemen werden raumbezogene Daten erfasst und analysiert. Das Amt schafft damit die planerischen Grundlagen für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung des Gemeindegebiets.
Aufgabenbereiche
Zuletzt aktualisiert: 30.09.2025, 11:38 Uhr