Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Wahlamt erfolgt zur Erfüllung institutioneller und gesetzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit Wahlen. Dabei können auch besondere Datenkategorien wie politische Einstellungen, ethnische Herkunft oder strafrechtliche Informationen verarbeitet werden, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Datenverarbeitung erfolgt sicher und vertraulich, sowohl digital als auch manuell. Die Weitergabe der Daten ist auf gesetzlich autorisierte Stellen beschränkt, insbesondere bei sensiblen oder gerichtlichen Informationen. Die Speicherung der Daten erfolgt nur so lange, wie es gesetzlich notwendig ist. Betroffene Personen haben umfassende Rechte, darunter Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.