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Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zu diesem Thema Urbanisierung
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Am Montag, 2. Februar beginnen die Arbeiten für den Bau des neuen Busterminals in der Piavestraße, auf dem derzeitigen Parkplatz für Reisebusse, auf Höhe der Kreuzung mit der Schillerstraße. Die Maßnahme ist Teil der Strategie der Stadtverwaltung zur Neuorganisation des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und zur Verringerung des Verkehrsaufkommens im Stadtzentrum.
In der ersten Februarwoche beginnen die Arbeiten für den Bau des neuen Busterminals in der Piavestraße, auf dem derzeitigen Parkplatz für Reisebusse, auf Höhe der Kreuzung mit der Schillerstraße. Die Maßnahme ist Teil der Strategie der Stadtverwaltung zur Neuorganisation des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und zur Verringerung des Verkehrsaufkommens im Stadtzentrum.
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Die Abteilung III übernimmt die übergeordnete Koordination der technischen Dienste auf kommunaler Ebene....
Das Amt für öffentliche Bauten ist für die Realisierung aller „großen“Projekte der Gemeinde Meran zuständig,...
Das Amt für Urbanistik und Privatbauten ist für die räumliche Entwicklung der Gemeinde zuständig. Es...
Sie bearbeitet die Antragsunterlagen und stellt die Baugenehmigungen zur städtebaulichen und baulichen...
Die von Artikel 68 des LG Nr. 9/2018 vorgesehene Gemeindekommission für Landschaft (GKL), gibt eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.
Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) ist das Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets. Seine Zusammensetzung und Funktionsweise sind im Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 geregelt.
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Das Formular dient zur Beantragung der Vergabe einer Hausnummer nach Abschluss der Bauarbeiten und jedenfalls bevor das Gebäude bezogen werden darf (gemäß Art. 43 des DPR Nr. 223/1989). Es wird zudem für die Meldung und Überprüfung der internen Hausnummerierung durch die Gemeinde Meran im Rahmen des Verfahrens zur Bezugsfertigkeit verwendet.
Die einseitige Verpflichtungserklärungen für Zweckbindungen von Bauwerken wird laut Landesgesetz vom 11.8.1997, Nr. 13, in Verbindung mit Artikel 103, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10.7.2018, Nr. 9 geregelt.
Das Formular dient der Sammelerklärung zur Bezugsfertigkeit eines Bauvorhabens gemäß Landesgesetz 9/2018 und enthält technische und rechtliche Nachweise.
Es handelt sich um die einseitige Verpflichtungserklärungen für die Konventionierung von Wohnungen im Sinne von Art. 79 - des Landesgesetzes vom 11.8.1997, Nr. 13, wie mit dem Landesgesetz vom 2. Juli 2007, Nr. 3 geändert.
Dieses Formular dient der Beantragung einer Unbewohnbarkeitserklärung für eine oder mehrere Wohnungen bei der Stadtgemeinde Meran.
Das Formular dient der Mitteilung über den Beginn freier Baumaßnahmen gemäß Art. 71 des Landesgesetzes Nr. 9 vom 10.07.2018.
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