Die Stadtgemeinde Meran erläutert die datenschutzrechtlichen Aspekte der Liveübertragung von Trauerfeiern aus der Friedhofskapelle über YouTube. Die Videoaufzeichnung erfolgt ausschließlich zur Ermöglichung der Teilnahme für Personen, die nicht vor Ort sein können. Die betroffenen Bereiche sind deutlich gekennzeichnet, und das Betreten gilt als Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Aufnahmen werden nicht gespeichert und können auf Wunsch der Angehörigen entweder passwortgeschützt oder öffentlich zugänglich übertragen werden. Eine Datenübermittlung in Nicht-EU-Länder wie die USA ist möglich, da YouTube dort seinen Sitz hat. Betroffene Personen haben umfassende Rechte, darunter Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.