Info Green Pass Mitarbeiterinnen

Das Dokument informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Kontrolle des Green Pass für Arbeitnehmerinnen in Meran.

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Veröffentlichungsdatum

22.01.2025

Beschreibung

Die Stadtgemeinde Meran erläutert die datenschutzrechtlichen Grundlagen zur Kontrolle der Grünen Bescheinigung (Green Pass) am Arbeitsplatz. Ab dem 15. Oktober 2021 sind alle Arbeitnehmer verpflichtet, einen gültigen Green Pass vorzulegen, der eine Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis bestätigt. Die Verarbeitung der Daten (Name und Geburtsdatum) erfolgt gemäß EU-Verordnung 2016/679 und nationalen Vorschriften. Die Information über den Gesundheitsstatus bleibt dem Arbeitgeber verborgen, es sei denn, sie ist für die Unterscheidung zwischen 3G- und 2G-Nachweis erforderlich. Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt, nur bei gesetzlicher Pflicht weitergegeben und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht. Betroffene Personen haben umfassende Rechte, darunter Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.

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Veröffentlichungsdatum

22.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 16:56 Uhr