Die Verordnung beschreibt die Gründung und Zielsetzung des Jugendbeirats, der als beratendes Gremium für jugendrelevante Themen innerhalb der Stadtverwaltung Meran fungiert. Sie legt die Zusammensetzung der Mitglieder, Wahlverfahren, Amtsdauer und Kooptationsregeln fest. Der Jugendbeirat soll die aktive Beteiligung junger Menschen fördern, Projekte initiieren und die Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und anderen Institutionen stärken. Die Arbeitsweise, Sitzungsmodalitäten und Kommunikationsformen sind detailliert geregelt, ebenso wie die Aufgaben des Vorsitzes und des Vorstands. Änderungen am Regelwerk können durch den Gemeinderat erfolgen, wobei der Jugendbeirat ein Mitspracherecht hat.