Verordnung zur Zuweisung von Grundstücken in Gewerbezonen

Die Verordnung regelt die Vergabe gemeindeeigener Grundstücke in Gewerbezonen an Unternehmen nach Prioritäts- und Bewertungskriterien.

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Veröffentlichungsdatum

23.06.2011

Beschreibung

Die Stadtgemeinde Meran vergibt Grundstücke in Gewerbezonen an Produktionsbetriebe nach festgelegten Richtlinien. Die Standardfläche beträgt maximal 1.500 m², mit Ausnahmen für Genossenschaften oder besondere betriebliche Bedürfnisse. Vorrang haben Betriebe, die aus Wohngebieten ausgesiedelt werden müssen. Bevorzugt werden innovative Projekte, Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen, arbeitsplatzschaffende Maßnahmen und umweltverträgliche Produktionen. Ausschlussgründe sind u.a. finanzielle Instabilität, bereits vorhandene geeignete Immobilien oder falsche Angaben. Die Antragstellung ist jederzeit möglich, die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem (Anhang A). Nach Genehmigung durch den Gemeindeausschuss wird eine Vereinbarung abgeschlossen, die Nutzungsbedingungen und baurechtliche Verpflichtungen festlegt.

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Veröffentlichungsdatum

23.06.2011

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 12:29 Uhr

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