Verordnung zur Regelung und Anwendung des kommunalen Zuschlags auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen ("Irpef-Zuschlag")

Die Verordnung regelt die Anwendung des IRPEF-Zuschlags in Meran, einschließlich Steuersatz, Befreiungen und Gültigkeit.

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Veröffentlichungsdatum

21.12.2022

Beschreibung

Diese Verordnung legt die Grundsätze zur Anwendung des kommunalen Zuschlags auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen (IRPEF) in Meran fest. Der Zuschlag wird von der Stadtgemeinde eingehoben und betrifft alle Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Meran am 1. Januar des Bezugsjahres. Ab 2019 beträgt der Steuersatz 0,1 % und bleibt ohne neue Beschlüsse auch in den Folgejahren gültig. Ab 2023 sind Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen unter 28.000 € von der Zahlung befreit. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und verweist für nicht geregelte Aspekte auf das gesetzesvertretende Dekret Nr. 360/1998.

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Veröffentlichungsdatum

21.12.2022

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 08:59 Uhr

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