Verordnung zur Regelung der Verzeichnisse der Vertrauensfirmen der Stadtgemeinde Meran

Die Verordnung regelt die Eintragung und Nutzung der Verzeichnisse der Vertrauensfirmen der Stadt Meran für Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen.

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2016

Beschreibung

Die Stadtgemeinde Meran führt drei Verzeichnisse für Vertrauensfirmen: für Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen. Die Verordnung legt die Eintragungskriterien, Kategorien, Betragsklassen und erforderlichen Nachweise fest. Die Anträge erfolgen online und werden innerhalb von 15 Tagen geprüft. Die Eintragung gilt für fünf Jahre. Firmen können bei Verstößen oder fehlender Teilnahme an Ausschreibungen gestrichen werden. Die Auswahl der Firmen für Ausschreibungen erfolgt nach dem Rotationsprinzip. Änderungen der Firmendaten müssen unverzüglich gemeldet werden, andernfalls erfolgt die Streichung aus dem Verzeichnis.

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2016

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 08:58 Uhr

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