Wohnungen mit Preisbindung: „Wir brauchen eine Musterverordnung“

In Meran arbeiten die zuständigen Gemeindeämter an einem Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Landesbestimmungen in Sachen Wohnungen mit Preisbindung. Bürgermeister Dario Dal Medico: „Komplexes Thema, das geregelt werden muss. Wir werden die Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Gemeindenverband suchen, der eine für alle Gemeindeverwaltungen geltende Musterverordnung vorbereiten könnte.“

Veröffentlichungsdatum:

11.12.2024

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In Meran arbeiten die zuständigen Gemeindeämter an einem Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Landesbestimmungen in Sachen Wohnungen mit Preisbindung. Bürgermeister Dario Dal Medico: „Komplexes Thema, das geregelt werden muss. Wir werden die Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Gemeindenverband suchen, der eine für alle Gemeindeverwaltungen geltende Musterverordnung vorbereiten könnte.“

„Artikel 40 des Landesgesetzes 'Raum und Landschaft' von 2018, das 2020 in Kraft getreten ist, sieht Maßnahmen zum leistbaren Wohnen vor. Am 15. Oktober dieses Jahres hatte die Landesregierung die Durchführungsverordnung zu den Wohnungen mit Preisbindung genehmigt. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Maßnahme, die den Wohnungsmarkt verbessern wird, insbesondere in Meran, wo die Preise aufgrund der aktuellen Immobiliensituation hoch sind", erklärte Bürgermeister Dario Dal Medico heute auf der Pressekonferenz der Stadtregierung.

"Im Wesentlichen sehen die betreffenden Maßnahmen die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller vor: Letzterer erhält nach Unterzeichnung der Vereinbarung die Baugenehmigung für die Errichtung von Wohnungen mit Preisbindung – samt Garagen und Stellplätzen. Diese müssen 60 Prozent des gesamten Bauvolumens ausmachen: Davon mindestens 40 Prozent müssen für den geförderten Wohnbau und 20 Prozent für Ansässige realisiert werden. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach einer Rangordnung, wobei der Schwerpunkt auf dem Verkauf liegt. Falls nicht genügend Kaufinteressenten gefunden werden, besteht die Verpflichtung, die Wohnungen zur Miete anzubieten. Unsere Aufgabe als Gemeindeverwaltung ist es nun, eine Verordnung auszuarbeiten, welche die Durchführungsverordnung des Landes umsetzt und dabei die Besonderheiten unseres Gebiets berücksichtigt“, so der Bürgermeister.

"Zusammen mit der Generalsekretärin Lucia Attinà und den Beamt*innen des Amtes für Urbanistik und des Rechtsamtes arbeiten wir daran, so schnell wie möglich einen Entwurf der Verordnung zu erstellen, der dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Die Materie ist jedoch komplex, und mehrere Verfahrensaspekte müssen im Detail geklärt werden - z.B. welches Amt die Anträge bearbeiten, die Ranglisten erstellen und aktualisieren soll. Zudem müssen einige Widersprüche in der Durchführungsverordnung gelöst werden. Wir werden daher die Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband suchen, der eine für alle Gemeinden geltende Musterverordnung vorbereiten könnte“, betonte Dal Medico.

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Zuletzt aktualisiert: 29.01.2025, 11:23 Uhr

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