Für Senior*innen, die sich für den Mensadienst im Pflegeheim St. Josef anmelden, gibt es Neuerungen. Bei fehlender sozialer Bedürftigkeit, die von Amts wegen geprüft wird, müssen die Anspruchsberechtigten (65-jährige Meraner*innen) für die Einnahme einer Mahlzeit in der Innerhoferhoferstraße den vollen Tarif bezahlen.
Am 30. Dezember hat die Landesregierung die neuen Leitlinien für den ambulanten Betreuungsdienst (bisher Hauspflegedienst) genehmigt, die am 1. Januar 2025 in ganz Südtirol in Kraft getreten sind. Das Sozialamt der Stadtgemeinde Meran arbeitet derzeit an der Umsetzung der neuen Bestimmungen. Diese umfassen die Körperpflege - zu Hause oder im Zentrum VITA – die Unterstützung bei der Umsetzung von sozialen, pädagogischen oder therapeutischen Maßnahmen, die Gesundheitsversorgung, die Unterstützung für Familien in Notsituationen, die Hilfe bei der Haushaltsführung, den Transport und die Begleitung, den Dienst "Essen auf Rädern" sowie die Senior*innenmensa.
Auch das Formular, um die Leistungen des ambulanten Betreuungsdienstes zu beantragen, wurde an die neuen Leitlinien angepasst.
Sozialstadtrat Stefan Frötscher.Eine der Neuerungen in den Richtlinien des Landes betrifft die Nutzer*innen der Senior*innenmensa im St. Josef, zu der alle 65-jährigen ansässigen Bürger und Bürgerinnen (im Jahr 2024 waren es insgesamt 1.300) Zugang haben.
„Die Mensa ist nicht einfach nur ein Speisesaal, sondern ein Ort der Begegnung, der Erinnerung, der Freude und trägt so zur Sozialisierung und zu einem aktiveren und friedlicheren Altern bei. Es ist ein Ort, an dem ältere Menschen, die oft allein sind, die Möglichkeit haben, sich beim gemeinsamen Essen kennenzulernen, zu plaudern und Freundschaften zu schließen. Mit den neuen Leitlinien soll diese soziale Funktion der Mensa noch stärker gefördert werden, indem Menschen, die sich in einer besonders prekären sozialen Situation befinden, durch eine Tarifermäßigung unterstützt werden. Grundsätzlich sind alle Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und in Meran wohnhaft sind, berechtigt, die Mensa im St. Josef zu nutzen. Wer jedoch - und das zuständige Gemeindeamt prüft die Voraussetzungen - über ausreichende persönliche und familiäre Ressourcen verfügt und nicht von Vereinsamung und Rückzug aus dem sozialen Leben bedroht ist, wird dort, um eine Mahlzeit einzunehmen, den vollen Tarif bezahlen müssen. Dieser wird bei der nächsten Sitzung der Stadtregierung am Dienstag, 7. Januar festgelegt“, erklärt Sozialstadtrat Stefan Frötscher.