Wer eine öffentliche Veranstaltung mit bis zu 2.000 Teilnehmer*innen organisiert, muss künftig nicht mehr auf die vorherige Genehmigung durch Gemeinde warten: Es reicht aus, spätestens fünf Tage vor der Veranstaltung eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) an die Gemeindeverwaltung zu senden.
Von links: Bürgermeisterin Katharina Zeller, Francesco Valente, Techniker der Ortspolizei, und Stadtrat Daniele Di Lucrezia.„Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes Nr. 8 vom 14. Juli dieses Jahres, das von mehreren Seiten und insbesondere auch von der Stadtgemeinde Meran gefordert wurde, vollzieht sich eine kleine, aber wichtige Revolution, da ein bisher für Kulturschaffende, Vereine, aber auch für die öffentliche Hand aufwändiges Verfahren erheblich vereinfacht wird. Gemäß der neuen Regelung ist für Veranstaltungen mit maximal 2.000 Besucher*innen und einer voraussichtlichen Dauer bis 1 Uhr nachts keine vorherige Genehmigung durch die Gemeinde mehr erforderlich, sondern es reicht die sogenannte ZeMeT, die zertifizierte Meldung des Veranstalters, der damit zur aktiven Partei wird ", erklärte Bürgermeisterin Katharina Zeller heute auf der Pressekonferenz der Stadtregierung.
„Wir vertrauen auf das Verantwortungsbewusstsein der Veranstalter*innen, denn mit dieser neuen Regelung, die darauf abzielt, das Verfahren zu vereinfachen, wird ihnen kein Freibrief erteilt, ohne Einschränkungen oder Auflagen handeln zu können. Wir werden die Situation weiterhin beobachten, insbesondere im Hinblick auf die Lärmbelästigung. Unser vorrangiges Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit einer lebendigen Stadt und dem Recht auf Ruhe der Anwohner*innen und der Gäste zu wahren“, bekräftigte Stadtrat Daniele Di Lucrezia.
Die ZeMeT muss mindestens fünf Tage vor der Veranstaltung beim Protokollamt der Gemeinde Meran (Raum 117 im 1. Stock des Rathauses) eingereicht werden. Wird die Meldung persönlich abgegeben, muss sie in Anwesenheit des/der für die Entgegennahme zuständigen Mitarbeiters/Mitarbeiterin unterzeichnet werden. Alternativ kann der Antrag per PEC (meran.merano@legalmail.it), Einschreiben oder Fax eingereicht werden.
Die ZeMeT muss, wie im Formular angegeben, die maximale Teilnehmer*innenzahl sowie den Ort und die Uhrzeit der Veranstaltung enthalten und mit allen erforderlichen Erklärungen zum Ersatz von
Bescheinigungen oder beeideten Bezeugungsurkunden versehen sein. Enthalten muss diese auch den Bericht eines Technikers oder einer Technikerin, eingetragen im Verzeichnis der Kammern der Ingenieur*innen, Architekt*innen oder des Kollegiums der diplomierten Gewerbetechniker*innen oder der Geometer*innen, der/die bescheinigt, dass der Veranstaltungsort den technischen Vorschriften entspricht.
"Alle Veranstalter*innen, die in den vergangenen Monaten und Wochen einen Genehmigungsantrag gemäß den bisher geltenden Modalitäten gestellt haben, müssen den Antrag nicht erneut unter Verwendung der ZeMeT stellen“, präzisierte Francesco Valente, Techniker der Ortspolizei. "Die Verpflichtung zur Beantragung einer vorherigen Genehmigung bleibt für diejenigen bestehen, die Veranstaltungen für mehr als 2.000 Personen organisieren oder die länger als 23:00 Uhr im Freien und 01:00 in Veranstaltungslokalen dauern. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass, wenn für die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung auch die Besetzung öffentlichen Grundes beantragt wird, der Genehmigungsantrag gemäß den geltenden Vorschriften spätestens 15 Tage vor dem Event bei der Gemeinde eingereicht werden muss", so Valente.
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