IRPEF-Zuschlag

Gesetzliche Grundlage des Zuschlags auf die Einkommenssteuer, der von in Meran ansässigen Bürgerinnen und Bürgern erhoben wird, ist Art. 1, Absatz 3 des Leg.D. vom 28.09.1998, Nr. 360.

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2023

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NameGebühr
Von der Gemeinde Meran angewandter Zuschlag auf die Einkommenssteuer (IRPEF)0,10 %

Ab 1.1.2023 sind Personen mit einem Jahreseinkommen bis 28.000 Euro vom IRPEF-Zuschlag befreit. Siehe: Verordnung zur Regelung und Anwendung des Zuschlags auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen ("Irpef-Zuschlag")

Gesetzliche Grundlage des Zuschlags auf die Einkommenssteuer, der von in Meran ansässigen Bürgerinnen und Bürgern erhoben wird, ist Art. 1, Absatz 3 des Leg.D. vom 28.09.1998, Nr. 360.

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Zuletzt aktualisiert: 28.03.2025, 10:23 Uhr

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