Abgabe für die Besetzung öffentlichen Grundes (ABÖG)

Die Abgabe für die Besetzung öffentlichen Grundes (ABÖG oder COSAP) wird durch eine entsprechende Verordnung im Detail geregelt.

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2023

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Die Abgabe für die Besetzung öffentlichen Grundes (ABÖG oder COSAP) wird durch die entsprechende Verordnung im Detail geregelt.

Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

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Zuletzt aktualisiert: 29.01.2025, 11:23 Uhr

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