Das Formular dient der Mitteilung an die Stadtverwaltung Meran, dass bestimmte Gebäude in Gewerbegebieten zur zeitweiligen Unterbringung von Mitarbeiter:innen genutzt werden. Die Erklärung basiert auf dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 2/2022 sowie dem Landesgesetz Nr. 9/2018 und erfolgt unter eigener Verantwortung. Die betroffenen Gebäude werden mit Katasterdaten und Adresse aufgeführt. Es wird bestätigt, dass die Unterkünfte dem Personal zur Verfügung gestellt wurden und die Gemeinde darüber informiert wurde. Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, sofern sich keine Änderungen ergeben. Bei Änderungen ist eine neue Erklärung fristgerecht vorzulegen.