Das Formular dient der Mitteilung an die Stadtverwaltung Meran, dass ein zuvor erklärter steuerlicher Tatbestand nicht mehr besteht. Es kann sich dabei um verschiedene Situationen handeln, etwa die Nutzung einer Dienstwohnung, Wohnsitzverlegung aus Pflegegründen oder die unentgeltliche Nutzungsüberlassung. Die Erklärung erfolgt unter eigener Verantwortung und unter Hinweis auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Falschangaben. Die betroffene Immobilie wird mit Katasterdaten und Adresse angegeben. Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, sofern sich keine Änderungen ergeben. Bei Änderungen ist eine neue Erklärung fristgerecht vorzulegen.