Es darf wieder geheizt werden

Da die für die nächsten sechs Tage vorhergesagten Außentemperaturen tägliche Mindestwerte von 10 Grad unterschreiten, sind gemäß Verordnung die Bedingungen für die Vorverlegung der Heizperiode gegeben. Ab Mittwoch, 1. Oktober können die Heizanlagen bis zum 14. Oktober für maximal sieben Stunden täglich in Betrieb genommen werden.

Veröffentlichungsdatum:

29.09.2025

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Da die für die nächsten sechs Tage vorhergesagten Außentemperaturen tägliche Mindestwerte von 10 Grad unterschreiten, sind gemäß Verordnung 210/2025 die Bedingungen für die Vorverlegung der Heizperiode gegeben. Ab Mittwoch, 1. Oktober können die Heizanlagen bis zum 14. Oktober für maximal sieben Stunden täglich in Betrieb genommen werden.

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Zuletzt aktualisiert: 29.09.2025, 11:15 Uhr

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