Volksanwaltschaft

Der Volksanwalt bzw. die Volksanwältin schreitet auf eigene Initiative oder auf Betreiben von Betroffenen...

Veröffentlichungsdatum:

25.12.2023

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1 Minute

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Beschreibung

Der Volksanwalt bzw. die Volksanwältin schreitet auf eigene Initiative oder auf Betreiben von Betroffenen (BürgerInnen, Interessensgruppen, Gewerkschaften etc.) bei der Stadtverwaltung und bei den von ihr abhängigen Körperschaften und Betrieben ein, um die rasche und ordnungsgemäße Abwicklung des Verwaltungsverfahrens sicherzustellen und die Ergreifung der daraus folgenden Rechtsakte und Verwaltungsmaßnahmen zu gewährleisten.

In der Ausübung seiner/ihrer Funktionen ist der Volksanwalt bzw. die Volksanwältin eine Amtsperson und steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu den Organen der Stadtgemeinde.

Siehe auch: Artikel 66 der Gemeindesatzung

Volksanwaltschaft in Meran

Die Stadtgemeinde Meran unterhält keine eigene Volksanwaltschaft, sondern kooperiert mit der Volksanwaltschaft der Autonomen Provinz Bozen Südtirol. Die Termine der regelmäßig stattfindenden Sprechstunden in Meran sowie weitere Kontaktdaten finden sich auf der Webseite der Volksanwaltschaft www.volksanwaltschaft-bz.org.

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Zuletzt aktualisiert: 29.01.2025, 11:23 Uhr

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