Lizenzen und Ermächtigungen

Eröffnung, Verlegung und Erweiterung von Betrieben mit einer Fläche von weniger als 150 m² werden mittels...

Veröffentlichungsdatum:

25.12.2023

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Beschreibung

Eröffnung, Verlegung und Erweiterung von Betrieben mit einer Fläche von weniger als 150 m² werden mittels vorheriger Mitteilung an die gebietsmäßig zuständige Gemeinde genehmigt. Die oben angeführten Tätigkeiten können nach 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung der Gemeinde in die Wege geleitet werden.

Für Geschäftsbetriebe mit einer Fläche von über 150 m² muß ein Antrag auf Stempelpapier zu 16 Euro und die Eintragung ins Register der Handelstreibenden eingereicht werden. Der Antrag wird der Handelskommission der Gemeinde binnen 90 Tagen zur Begutachtung vorgelegt.

Der Handel auf öffentlichen Flächen kann auf eigens begrenzten und von der diesbezüglichen Gemeindeverordnung festgelegten Flächen ausgeübt werden. Diese Flächen sind derzeit besetzt und bisher sind keine neuen Flächen vorgesehen.

Das Lizenzamt ist außerdem zuständig für:

  • Ausstellung von neuen Lizenzen für Bar, Restaurants, Hotels, usw.

  • Umschreibung und Verzicht auf obgenannte Lizenzen Ernennung von Geschäftsführern - Vertretungsmandat

  • Änderung von Namen, Einstufungen, Ruhetagen usw.

  • Ermächtigung zur Verlängerung der Sperrstunde

  • Gewährung von Sonderöffnungszeiten

Im Fall von Veranstaltungen, werden Genehmigungen für Konzerte, jegliche Art von öffentlichen Festen, Theateraufführungen, zeitweilige Verabreichung von Speisen und Getränken usw. ausgestellt.

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Zuletzt aktualisiert: 29.01.2025, 11:23 Uhr

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