Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel)

Seit dem 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel)...

Veröffentlichungsdatum:

25.12.2023

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1 Minute

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Seit dem 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel) beziehen, wie z.B. Tätigkeitsbeginn, Änderungen sowie die Beendigung der Tätigkeit, digital über den Einheitsschalter (SUAP) der Gemeinde, eingereicht werden.

Im Falle von Handel auf öffentlichen Flächen mit Standplatzkonzession muss ein separater Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes eingereicht werden.

Die Tätigkeit kann nach Übermittlung der Meldung sofort aufgenommen werden. Der Einheitsschalter SUAP stellt eine Empfangsbestätigung aus, welche an die im Antragsformular angegebene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) gesendet wird. Diese Bestätigung gilt als Befähigungsnachweis zur Aufnahme der Tätigkeit.

Nähere Informationen finden sich im Südtiroler Bürgernetz.

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Zuletzt aktualisiert: 29.09.2025, 10:48 Uhr

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