Besetzung öffentlichen Grundes

Abgabe zur Besetzung öffentlichen Grundes  Für jede Besetzung öffentlichen Grundes auf Straßen, Plätzen...

Veröffentlichungsdatum:

25.12.2023

Lesedauer

1 Minute

Kategorien

Beschreibung

Abgabe zur Besetzung öffentlichen Grundes 

Für jede Besetzung öffentlichen Grundes auf Straßen, Plätzen und Alleen ist eine Abgabe zu entrichten. Gleiches gilt auch für die Besetzung von Privatflächen, auf denen ein öffentliches Durchgangsrecht besteht. Außerdem sind die Besetzung des Untergrundes (Kabel- bzw. Rohrleitungen, Schächte usw.) und des Raums oberhalb von öffentlichem Grund abgabenpflichtig.

Die Details für Besetzung sind durch dieVerordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märktengeregelt.

Diesen Dienst bietet die Gemeinde Meran über die I.C.A. an.


Stadtmöblierung

Die Gestaltung der Geschäfte und des öffentlichen Raumes tragen wesentlich zum Flair des Stadtraumes bei. Um die Attraktivität und Atmosphäre dieses Raumes aufrecht zu erhalten, hat die Stadtgemeinde Meran Leitlinien für die Stadtmöblierung festgelegt, welche die Regelungen zur Besetzung des öffentlichen Grundes ergänzen.

Darin werden Vorschriften für die Einrichtungsgegenstände des öffentlichen Raums (z.B. Podeste, Dekorationselemente, Sitzmobiliar, Kioske, Werbeschilder) gemacht und nicht verpflichtende Gestaltungsempfehlungen ausgesprochen.

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2025, 08:32 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.