Architektonische Barrieren

Die Stadtgemeinde Meran bemüht sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten um die Beseitigung baulicher Hindernisse...

Veröffentlichungsdatum:

25.12.2023

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1 Minute

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Die Stadtgemeinde Meran bemüht sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten um die Beseitigung baulicher Hindernisse auf dem gesamten Gemeindegebiet und in den öffentlichen Gebäuden. Anschließend an die Erhebung der bestehenden Hindernisse wird von einer internen Arbeitsgruppe eine Prioritätenliste der umzusetzenden baulichen Maßnahmen erstellt, die der Gemeindeausschuss genehmigt.
Bürgerinnen und Bürger können der Gemeinde vorhandene Barrieren und Hindernisse mitteilen.

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Zuletzt aktualisiert: 29.05.2025, 15:49 Uhr

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