BS.LH 9. März 2023, Nr. 3 - Dringende Maßnahmen für die Aufnahme der aus der Ukraine ankommenden Bevölkerung

Diese Dringlichkeitsmaßnahme regelt für das Jahr 2023 verschiedene Steuer- und Gebührenbefreiungen in Südtirol zugunsten von Personen aus der Ukraine, die aufgrund der internationalen Krise aufgenommen werden.

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Veröffentlichungsdatum

30.09.2025

Beschreibung

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 3 vom 9. März 2023 verlängert die Autonome Provinz Bozen – Südtirol die bereits bestehenden Befreiungen und Erleichterungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen bis zum 31. Dezember 2023. Dazu zählen die Befreiung von der Aufenthaltsabgabe für Personen, die vorübergehend in einer anderen Gemeinde wohnen oder in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind, sowie die Befreiung von der Gemeindeimmobiliensteuer (IMI) für Privatpersonen, die ihre Wohnung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Zusätzlich wird für diese Wohnungen eine proportionale Reduzierung der Abfallgebühr gewährt. Minderjährige aus der Ukraine können zudem von Kindergartengebühren und Beiträgen für die Schulausspeisung befreit werden. Die Maßnahmen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2023 und sind an bestimmte Nachweispflichten gebunden.

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Veröffentlichungsdatum

30.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 02.10.2025, 14:33 Uhr

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