Das Amt für Buchhaltung und Steuern ist für die finanzielle Abwicklung und Kontrolle der Gemeindeverwaltung zuständig. Es erstellt den Haushaltsvollzugsplan und überwacht die korrekte Umsetzung der Haushaltsgebarung. Als Steuersubstitut übernimmt es Aufgaben im Bereich der steuerlichen Vertretung und führt die Mehrwertsteuerbuchhaltung. Der Einhebungsdienst sorgt für die fristgerechte Einnahme öffentlicher Gelder, während die Zwangseintreibung bei ausstehenden Forderungen greift. Das Amt trägt damit wesentlich zur finanziellen Stabilität und Transparenz der Gemeinde bei.
Aufgabenbereiche
- Haushaltsgebarung
- Haushaltsvollzugsplan
- Steuersubstitut
- Mehrwertsteuerbuchführung
- Einnahmen
- Zahlungsdienst für die gesamte Gemeinde